Rechtliche Rahmenbedingungen für Zweitveröffentlichungen
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
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Rechtseinräumung
- Mit der Erfassung auf dem Publikationsserver verbleiben die Urheberrechte bei Ihnen. Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autoren bzw. der Herausgeber der elektronischen Dokumente.
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Open Access Policy des Verlages der Erstveröffentlichung
- Es muss von Ihnen ermittelt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Zweitveröffentlichung zulässig ist. Dies hängt in hohem Maße von den jeweils getroffenen Vereinbarungen zwischen Verlagen und Autoren ab. Die unterschiedlichen Regelungen reichen von einem generellen Verbot der Weiterverbreitung des publizierten Artikels über eine zeitliche Befristung dieser Ausschließlichkeit bis hin zur Erlaubnis, die Artikel auf einem Webserver zu veröffentlichen, der zur Institution des Autors gehört.
- Hinweise zu Veröffentlichungsrechten finden Sie hier:
- Seit dem Jahr 2014 gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Zweitveröffentlichung (§38 Urheberrechtsgesetz).
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Veröffentlichungsvertrag
- Bitte holen Sie sich das Einverständnis evtl. vorhandener Koautoren oder Mitherausgeber ein!
- Drucken Sie sich den Vertrag zur Veröffentlichung von Textpublikationen aus und schicken ihn ausgefüllt per Post oder Fax an die Arbeitsgruppe Elektronisches Publizieren!